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Umschulung


Eine Umschulung wird häufig angestrebt, wenn eine Weiterbeschäftigung im erlernten Beruf nicht mehr möglich ist. Das kann aus gesundheitlichen Gründen der Fall sein, z. B. nach einen Unfall oder bei allergischen Problemen, oder wenn das Beschäftigungsangebot im erlernten Beruf nicht mehr ausreichend vorhanden ist.

Die über eine Umschulung zu erreichenden Abschlüsse entsprechen den über 300 staatlich anerkannten Ausbildungsabschlüssen nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung.

Auch schulische Ausbildungen, zum Beispiel zu Altenpfleger*innen oder Erzieher*innen, lassen sich in Form von Umschulungen absolvieren.

Formen der Umschulung: betriebliche Einzelumschulung oder schulische Umschulung in entsprechenden Kursen

Betriebliche Einzelumschulung

Die betriebliche Einzelumschulung ähnelt einer Ausbildung, deren Dauer allerdings je nach persönlichen Voraussetzungen und in Absprache mit der zuständigen Kammer zeitlich verkürzt werden kann.

Es wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen, den die Kammer genehmigen muss, und am Ende wird eine Abschlussprüfung abgelegt. Das Ablegen einer Zwischenprüfung ist nicht verpflichtend.

Schulische Umschulung

Die schulische Umschulung kann z. B. auch als Vollzeitmaßnahme bei einem Bildungsträger erfolgen.

Die Dauer einer solchen Umschulung beträgt zwischen 18 und 24 Monaten und beinhaltet Theorie- und Praxisanteile. Es erfolgt eine Abschlussprüfung bei einer für die Ausbildung zuständigen Institution.

Schulische Umschulungen werden häufig von speziellen Rehaträgern angeboten. Eine Übersicht der Reha-Servicestellen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Finanzielle Unterstützung: Fördermöglichkeiten

Je nach Einzelfall ist eine Förderung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter möglich. Auch über die Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaften oder eine Unfallversicherung ist eine Förderung möglich.

Bei einer betrieblichen Einzelumschulung kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten.


Weiterführende Informationen - unsere Linktipps

Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten nach Unfall oder Krankheit.

Im Weiterbildungsportal der Agentur für Arbeit kann man per Filter speziell nach Umschulungsangeboten suchen.

In der Datenbank der Agentur für Arbeit kann man nach Stellen für Umschulungen suchen. Zielführend ist oftmals auch die Suche über bestimmte Schlagworte wie "Quereinsteiger*in", um geeignete Angebote zu finden. Betriebe, die Stellen u. a. für diese Zielgruppe ausschreiben, bieten oftmals betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen, die Sie bei einer Umschulung unterstüzen.

Unter dem Stichwort "Berufliche Rehabilitation" finden Sie umfangreiche Informationen zu den Voraussetzungen, zur Beantragung und zu Beratungsangeboten. Außerdem sind kostenlose Broschüren erhältlich.

Unter dem Stichwort "Berufliche und soziale Teilhabe" findet man Informationen zur Förderung von Umschulungen und Qualifizierungen.

Bei der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung sind alle Berufsgenossenschaften aufgeführt.

Ein privat initiierter Informationsblog mit einer alphabetischen Suche nach Berufen und umfangreichen ergänzenden Informationen zum Thema Umschulung.

Infotelefon berufliche Weiterbildung

Tel. 0211 837-1929

Erreichbar montags bis freitags von 08.00 - 18.00 Uhr. Es fallen die üblichen Festnetz- oder Mobiltelefonkosten an.

Über das Info-Telefon Berufliche Weiterbildung des Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt" erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen:

  • Bildungsscheck NRW
  • Aufstiegs-BAföG
  • Weitere Fördermöglichkeiten
  • Weiterbildungsangebote
  • Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen
  • Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort

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