Meisterprämie für Handwerksmeister*innen
Mit der Meisterprämie möchte das Land Nordrhein-Westfalen Handwerker*innen durch einen finanziellen Anreiz dazu ermutigen, eine Meisterprüfung zu absolvieren. Die Meisterprämie beträgt 2.500 €.
Was wird gefördert?
Gefördert wird eine erfolgreich abgeschlossene Aufstiegsfortbildung (meisterprüfung) im Handwerk.
Wer kann eine Meisterprämie NRW erhalten?
Die Meisterprämie NRW richtet sich an alle Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die ab dem 01.07.2023 ihren Meisterabschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung erfolgreich abgelegt haben und ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Prüfungszeugnisses in NRW hatten.
Wie wird gefördert?
Die Meisterprämie NRW beträgt 2.500 € und kann nach einer erfolgreich abgelegten Meisterprüfung im Handwerk beantragt werden.
Die Meisterprämie NRW muss innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses beantragt werden.
Tipp: Für die Finanzierung der Weiterbildungskosten einer Aufstiegsfortbildung kann man ggf. das Aufstiegs-BAföG (ehemals "Meister-BAföG") in Anspruch nehmen. Entsprechende Informationen finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Wie kann ich die Meisterprämie NRW erhalten?
Die Meisterprämie NRW kann hier beantragt werden. Dies muss innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses erfolgen.
Weitere Informationen - unsere Linktipps
Informationsportal zur Meisterprämie und Zugang zum Online-Antragsverfahren
Das Informationsportal zum Förderinstrument