Benutzerspezifische Werkzeuge

Sie sind hier: Startseite / Finanzierung / Praxisbeispiele Qualifizierungschancengesetz

Investition in die Zukunft: Das Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Qualifizierungschancengesetz: Verbesserte Weiterbildungsförderung hilft Beschäftigten und Unternehmen

In Zuge des zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetzes (QCG) hat die Bundesagentur für Arbeit die staatliche Förderleistung sowie die Zielgruppen für berufliche Weiterbildung ausgeweitet. Mit dem im Mai 2020 verabschiedeten „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ wurde die Weiterbildungsförderung weiter verbessert – zum Beispiel können Anpassungsqualifizierungen nun in allen Unternehmen gefördert werden. Zusätzlich wurden Unternehmen finanziell noch stärker entlastet. – Wir werfen einen Blick auf die Details der gesetzlichen Regelungen und stellen ein praktisches Beispiel für eine Weiterbildungsförderung aus Velbert vor.

Dieter Bohnes, Bereichsleiter „Gute Erwerbsbiografien schaffen“, bei der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit (RD NRW), unterstützt mit seinem Fachbereich die Agenturen für Arbeit in Nordrhein-Westfalen dabei, die Förderleistungen zur Weiterbildung umzusetzen. „Der Name unseres Bereichs ist Programm und die berufliche Weiterbildung ist ein wesentlicher Baustein dabei“, stellt Dieter Bohnes fest. Es profitierten nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon, sondern auch die Unternehmen. Denn Weiterbildung ihrer Beschäftigten sei heute ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Betriebe, gerade wenn sie in Zeiten immer weiter fortschreitender Digitalisierung und im globalen Wettbewerb bestehen wollen. „Wer in die Qualifizierung seiner Beschäftigten investiert, investiert unmittelbar in die Zukunft des eigenen Unternehmens“, ist Dieter Bohnes überzeugt.

Zahlreiche Verbesserungen

Die Verbesserungen durch das QCG beginnen schon damit, dass die Agenturen für Arbeit zusätzliche Beratungsangebote zu Weiterbildung und Qualifizierung sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeberinnen und -geber geschaffen haben. Weiter geht es damit, dass für Beschäftigte nicht mehr nur Qualifizierungen möglich sind, die zu einem Berufsabschluss führen, es können nun auch Anpassungsqualifizierungen für alle finanziert werden. Ebenfalls neu ist, dass neben kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) jetzt auch Großunternehmen eine Förderung in Anspruch nehmen können. Das im Mai 2020 in Kraft getretene „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ brachte für die Unternehmen weitere Vorteile. So sind zum Beispiel Sammelanträge für mehrere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglich, was den bürokratischen Aufwand stark reduziert.

„Mit dem Gesetz wurden außerdem erhöhte Förderkonditionen zur Übernahme der Lehrgangskosten und zur Refinanzierung des weiterbildungsbedingten Arbeitsentgeltsausfalls eingeführt“, erklärt Dieter Bohnes. Die Förderhöhe ist aktuell je nach Größe der Unternehmen in den Schritten kleiner 10, 10 bis 249, 250 bis 2.499 und 2.500 und mehr Beschäftigte gestaffelt. Entsprechend können 15 bis 100 Prozent der Lehrgangskosten übernommen werden. Handelt es sich um Beschäftigte, die nicht in Kurzarbeit sind, können zusätzlich Arbeitsentgeltzuschüsse von bis zu 75 Prozent gewährt werden. Für Geringqualifizierte steigen diese Zuschüsse auf bis zu 100 Prozent.[1]

Eine wichtige Voraussetzung für eine Bewilligung ist in jedem Fall, dass die Weiterbildungen einen Umfang von mehr als 120 Unterrichtsstunden haben müssen. Auch sind nur Weiterbildungen bei nach der „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ (AZAV)zugelassenen Weiterbildungsträgern förderfähig. Entsprechende Anbieter lassen sich leicht mit dem Suchportal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit finden.[2]

Und auch für die Weiterbildungsanbieter brachten das Arbeit-von-Morgen-Gesetz und die zugehörigen Verordnungen Verbesserungen, die es ihnen erleichtern sollen, gute Bildungsangebote zu schaffen. Dazu gehören die Anhebung der Bundes-Durchschnittskostensätze, also der Summe, die der Träger je Maßnahmestunde abrechnen kann, und die Herabsetzung der Mindestteilnehmerzahl der Lehrgangsgruppen von 15 auf 12 Personen.

Das Beschäftigungssicherungsgesetz nahm insbesondere die Menschen in Kurzarbeit in den Blick. Sie können nun eine Förderung der Lehrgangskosten für eine Weiterbildung während der Kurzarbeitszeit in Anspruch nehmen. Seit Anfang 2021 ist damit befristet bis zum 31.7.2023 eine neue Grundlage für die Qualifizierung während der Kurzarbeit hinzugekommen. Arbeitgeber haben jetzt einen Rechtsanspruch auf die anteilige Finanzierung der Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden während der Kurzarbeit, ebenfalls gestaffelt nach Betriebsgröße. Über die Regelungen zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nach dem Beschäftigungssicherungsgesetz und der Kurzarbeitergeldregelung können aktuell in vielen Fällen bis zu 100 Prozent des Arbeitgeberbeitrags übernommen werden (befristet bis 31.12.2021). Von den Regelungen für die pandemiebedingte Kurzarbeit abgesehen sind die neuen Förderkonditionen für Beschäftigte nach dem QCG und dem Arbeit-von-Morgen-Gesetz zeitlich nicht begrenzt, so dass auch nach Juli 2023 eine Weiterbildungsförderung während Kurzarbeitszeiten möglich sein wird.

Velberter Aktivreiseunternehmen nutzt Fördermöglichkeiten

Die neue Fördermöglichkeit in der Kurzarbeitszeit nutzt zum Beispiel Ramona Mohr von den Ochsenbruch Bus und Aktivreisen in Velbert. Das kleine Reiseunternehmen hat sich auf Individual- und Aktivreisen spezialisiert. Es ist quasi ein Zwei-Personen-Unternehmen bestehend aus Inhaber Ralf Ochsenbruch und Geschäftspartnerin Ramona Mohr, bei Bedarf ergänzt durch externe Busfahrer sowie freie Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter.

Beide sind mit Herz und Seele bei der Sache, setzen vor allem auf den engen persönlichen Kontakt zu ihren Reisegästen, und begleiten sie auf den selbst organisierten Touren in eigenen Bussen durch ganz Europa – wenn nicht gerade eine Pandemie das komplette Geschäftsmodell unmöglich macht. Denn das Reiseunternehmen konnte den totalen Ausfall des Urlaubsgeschäfts nicht durch andere Angebote kompensieren. Ramona Mohr bezieht Kurzarbeitergeld, Ralf Ochsenbruch hat verschiedene 450-Euro-Jobs angenommen, weil für seine privaten Kosten keine staatliche Unterstützungsregelung greift.

Eine Situation, die Ralf Ochsenbruch, seit er das Unternehmen 1990 gründete, noch nie erleben musste – und das genau zu einem Zeitpunkt als sich besonders für Radreisen ein regelrechter Boom abzeichnete. Aktivreisen, vor allem Fahrrad- und Skireisen, nehmen im Portfolio seines Unternehmens einen immer größeren Anteil ein. In diesem Segment liegt normalerweise auch der Schwerpunkt der Tätigkeit von Ramona Mohr, die 2018 in das Unternehmen eintrat.

In der Zeit in der dieses Geschäft durch die Pandemie komplett brachliegen muss, möchte sich das Velberter Unternehmen nun für die Zukunft in den Bereichen Kundenansprache, Onlinevermarktung und Werbung neu aufstellen. Insbesondere die Nutzung digitaler Medien soll im Fokus stehen und so absolviert Ramona Mohr eine fünfmonatige Online-Weiterbildung zur Multimediafachfrau. „Mit unsere Webseite bin ich zum Beispiel schon längere Zeit nicht ganz zufrieden“, sagt die studierte Kunsthistorikerin und Theaterwissenschaftlerin mit beruflicher Erfahrung im Kulturmanagement und -marketing. „Jetzt habe ich im Rahmen der Weiterbildung schon das Webdesign für eine neue Seite erstellt, die zurzeit von einer Agentur noch verfeinert wird. Die Weiterbildung ermöglicht es also, uns in diesem Bereich viel professioneller aufzustellen.“ Auch die Vermarktung will sie in Zukunft über Social-Media-Kanäle wie Facebook oder einen YouTube-Kanal weiter verbessern.

Persönlich ist die Weiterbildung für Ramona Mohr und Ralf Ochsenbruch ebenfalls wichtig. Beide sind zertifizierte Reiseleiter, die ihren Gästen die Natur- und Kulturhighlights in der jeweiligen Urlaubsregion selbst nahebringen. „Unser Arbeitspensum ist normalerweise vermutlich größer als das eines normalen Arbeitnehmers. Das leisten wir ohne Murren, weil es für uns eine Berufung ist, diesen Job auszuüben“, sagt Ramona Mohr. „Uns bewegt also nicht nur die finanzielle Situation und die Sorge um die Zukunft des Unternehmens, die Weiterbildung ist auch sinnstiftend. Durch die langen Monate, die man zum Nichtstun verdammt ist, verbunden mit der Ungewissheit, wie und wann es weitergeht, besteht die Gefahr – das kann ich nicht anders beschreiben-, in Depressionen zu fallen.“ Auch aus diesem Grund kam die Möglichkeit zu einer Weiterbildung für sie also sehr gelegen.

Informationen stehen über viele Kanäle bereit

Infos zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen finden interessierte Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Bundesweite Hotlines stellen einen schnellen Kontakt zu den richtigen Stellen her (siehe Extrakasten). Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich auch an den Arbeitgeberservice der lokal zuständigen Agentur für Arbeit wenden.

Die RD NRW hat über eine Mailing-Aktion auch die Weiterbildungsanbieter über die neuen gesetzlichen Möglichkeiten unterrichtet. Sie sieht Dieter Bohnes als wichtige Multiplikatoren: „Wir können uns vorstellen, dass Weiterbildungsträger ein hohes Interesse haben, Unternehmen aufzuschließen und vielleicht auch gleichartige Qualifizierungsbedarfe mehrerer kleinerer Unternehmen zusammenzufassen, so dass sie über eine Bündelung genug Interessierte für Qualifizierungsmaßnahmen zusammenbekommen und sie sich so auch lohnen.“

Zu den Neuregelungen während der Kurzarbeit hat die RD NRW im Frühjahr 2021 außerdem mehr als 100.000 Betriebe in NRW angeschrieben, die Kurzarbeitsgeld in Anspruch genommen haben. Parallel wurden die Arbeitsmarktpartner wie Kammern, Unternehmerverbände und Ministerien über die Aktion informiert. „Wir haben bei unseren Partnern den Informationsstand aufgefrischt, sodass sie in ihrer Beratung an die Ansprechpersonen bei den Agenturen für Arbeit weiterverweisen können“, so Dieter Bohnes. Darüber hinaus wurde im Jahr 2020 auf Veranstaltungen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden für die neuen Fördermöglichkeiten geworben.

Infos zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen unter:
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung

Hotline Arbeitgeber: 0800 4555520

Hotline Arbeitnehmer: 0800 4555500

Verbände, Gewerkschaften und Betriebsräte können sich bei Informationsbedarf an die Mailadresse der RD NRW wenden.

Arbeitgeberservice als Anlaufstelle in der Region

Der lokale Ansprechpartner für alle Unternehmen im Kreis Mettmann, zu dem auch Velbert gehört, ist Jürgen Vater, Weiterbildungsberater im Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Hilden (eine Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit Mettmann). „Im Rahmen des QCG mache ich derzeit vor allem Akquiseaktionen in Branchen, die von der coronabedingten Kurzarbeit betroffen sind.” Vor allem Messeveranstalter und konzernunabhängige Reiseunternehmen nennt Jürgen Vater hier. Nach einem Anschreiben per E-Mail mit angehägten Flyern – einer zu betrieblichen Umschulungen und einer zu Weiterbildungen – stellt er interessierten Unternehmen die Weiterbildungsförderung nach dem QCG im Normalfall persönlich vor, derzeit nur per Telefon. Viele dieser Unternehmen in der Region seien Kleinunternehmen, die den Vorteil der 100-prozentigen Förderung der Weiterbildungskosten und einen 75-prozentigen Arbeitsentgeltzuschuss (wenn kein Kurzarbeitergeld gezahlt wird) in Anspruch nehmen können.

Im Fall der Ochsenbruch Bus und Aktivreisen war der Weg ein etwas anderer. Als Ralf Ochsenbruch das Kurzarbeitergeld für seine Angestellte und Geschäftspartnerin beantragte, verwies die Sachbearbeiterin bei der Agentur für Arbeit in Velbert auf die neuen Fördermöglichkeiten der Weiterbildung und vermittelte weiter an Jürgen Vater. Der erklärte dann zunächst die Voraussetzungen für die Förderung der Weiterbildung. Eine Bedingung war in diesem Fall die 100-prozentige Freistellung von Ramona Mohr im Rahmen der Kurzarbeit. Anders wäre ein Vollzeit-Lehrgang, der ihr vorschwebte, nicht umsetzbar gewesen (grundsätzlich sind aber auch Weiterbildungen in Teilzeit möglich). Weil im Fall der Ochsenbruch Bus und Aktivreisen alle Voraussetzungen erfüllt waren, konnte Jürgen Vater die Weiterbildung mit der maximalen Fördersumme von 100 Prozent der Lehrgangskosten fördern. „Das Gesetz ist gut strukturiert, man kann die Formalien mit den Unternehmen innerhalb von zwei, drei Tagen abwickeln”, sagt Jürgen Vater. Was Ralf Ochsenbruch nur bestätigen kann: „Das lief sehr schnell, sehr freundlich und unkompliziert.“ Interessant war für das Reiseunternehmen außerdem die zusätzliche Information, dass Kleinstunternehmen über das QCG die Chance haben, für Mitarbeitende alle vier Jahre eine Weiterbildung in Anspruch zu nehmen. „Das behalten wir im Hinterkopf, denn auch unsere Branche wird sich in vier Jahren schon wieder stark verändert haben“, sagt Ramona Mohr. „Da macht eine Weiterbildung Sinn, um weiter mitspielen zu können.“

Etwas aufwändiger sind Beratungen zum Nachholen von Berufsabschlüssen. Die werden nach Auskunft von Jürgen Vater derzeit besonders in der Pflegebranche häufig in Anspruch genommen. Menschen, die oft seit mehreren Jahren als Pflegehelfer in der Branche arbeiten, können mit der Förderung nach dem QCG in drei Jahren den Berufsabschluss zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann machen – „wie man weiß ein Beruf, in dem absoluter Fachkräftemangel herrscht”. Als weitere häufige Weiterbildungsmaßnahmen in der Region nennt Jürgen Vater Umschulungen zu Maschinen- und Anlageführern in der Schlüsselindustrie, die im Kreis Mettmann stark vertreten ist. Überhaupt seien Qualifizierungen von Helfern zu Fachkräften im Rahmen von betrieblichen Umschulungen nicht selten.

Schnelle Umstellung auf Distanzunterricht

Im ersten Jahr, in dem das QCG galt, also 2019, nahmen rund 6300 Beschäftigte in NRW die neue Förderung für eine Qualifizierung in Anspruch. Im „Corona-Jahr“ 2020 waren es circa 5.200 Beschäftigte. „Der Rückgang erklärt sich durch die Pandemie; er war aber weniger stark, als wir das erwartet hatten“, sagt Dieter Bohnes. Ein Grund sei, dass persönliche Beratungsgespräche nur eingeschränkt durch Telefonkontakte oder Video-Telefonie zu ersetzen seien.

Auch für die Realisierung von Weiterbildungen ist die Corona-Pandemie nach Erfahrung der RD NRW eine Herausforderung. Das Verbot von Präsenzunterricht habe die gesamte Weiterbildungslandschaft stark getroffen. Zumindest vorübergehend. Denn es sei den Weiterbildungsträger relativ schnell gelungen, auf Distanzunterricht umzustellen. Die Zertifizierungsstellen meldeten Umstellungsquoten von über 80 Prozent der Angebote.

Auch die fünfmonatige Weiterbildung von Ramona Mohr bei der ComCave College GmbH, die sie über das KURSNET-Portal der Agentur für Arbeit fand, läuft online. „Wir hätten diese Weiterbildung in der derzeitigen Lage nicht selbst finanzieren können“, sagt Ramona Mohr. Sie ist nach drei Monaten im Lehrgang zur Multimediafachfrau überzeugt, dass das „genau das Richtige ist, um unser Unternehmen dauerhaft und gezielt voranzubringen.“ Weil Marketing über die alten Wege wie Zeitungsanzeigen oder Messeauftritte immer weniger greife, um Neukunden zu gewinnen, erhofft sich Ralf Ochsenbruch über Online- und Social-Media-Marketing einen neuen Schub für sein Unternehmen. Jüngere Neukunden erreiche man heute in erster Linie über Social-Media-Kanäle und über das Handy. Es gelte also, diese Kanäle konsequent zu pflegen, um überregional wahrgenommen zu werden.

Nach rund zweieinhalb Jahren QCG fällt die Bewertung von Jürgen Vater äußerst positiv aus: „Diese tolle Art der Förderung – in den meisten Fällen haben die Fortbildungen weit mehr als die mindestens 120 Unterrichtsstunden – ist meines Wissens europaweit einzigartig. Besonders die kleineren Unternehmen, mit denen ich es in der Hauptsache zu tun habe, wissen das auch sehr zu schätzen. Wenn es etwas gibt, was noch ausbaufähig ist: es könnten wesentlich mehr Arbeitnehmerinnen und -nehmer und Unternehmen die Weiterbildungsförderung wahrnehmen. Dabei reichen schon ein paar Klicks auf der Internetseite der Agentur für Arbeit, um aus eigener Initiative an die wichtigsten Informationen zu kommen.”

Bei den Ochsenbruch Bus und Aktivreisen kann man die Förderung nach dem QCG jedenfalls nur weiterempfehlen. Die Weiterbildung von Ramona Mohr eröffnet dem Reiseunternehmen auch in der gegenwärtig schwierigen Zeit eine neue Perspektive. Und so gelingt es Ralf Ochsenbruch trotz der aktuell unbefriedigenden Situation, optimistisch in die Zukunft zu blicken: „Bisher haben wir die Arbeit zu zweit noch hinbekommen. Aber wenn die Marketingmaßnahmen, die wir jetzt umsetzen wollen, so greifen, wie wir uns das vorstellen, sind wir durchaus nicht abgeneigt, noch an ein oder zwei zusätzliche Mitarbeiter zu denken.“

Ansprechperson bei der G.I.B.
Elisabeth Tadzidilinoff
Tel.: 02041 767244
e.tadzidilinoff@gib.nrw.de

Kontakte
Dieter Bohnes
Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion NRW
Bereich „Gute Erwerbsbiografien schaffen“
Tel.: 0211 4306433
Dieter.Bohnes2@arbeitsagentur.de

Ralf Ochsenbruch
Ramona Mohr
Ochsenbruch Bus und Aktivreisen
Tel.: 0179 7057684
optimalbus@web.de
www.optimalbus.de

Jürgen Vater
Arbeitgeber-Service/Weiterbildungsberater
Agentur für Arbeit Hilden
Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit Mettmann
Tel.: 02104 6962230
juergen.vater@arbeitsagentur.de

Autor
Frank Stefan Krupop


Beispiele guter Praxis im Kontext des Qualifizierungschancengesetzes (QCG)

In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und der Agentur für Arbeit hat die G.I.B. Beispiele guter Praxis im Rahmen der Umsetzung des "Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung" (offizielle Kurzform: Qualifizierungschancengesetz) gesammelt.

Die Beispiele erzählen die Geschichten von Unternehmen, die das Qualifizierungschancengesetz genutzt haben, um in Zusammenarbeit mit den zuständigen Agenturen für Arbeit und Ihren Mitarbeiter*innen die gesetzlichen Unterstützungsmöglichkeiten zu nutzen, ihre Mitarbeiter*innen durch Weiterbildungen auf die zukünftigen Herausforderungen ihres Arbeitsfeldes vorzubereiten.

Praxisbeispiel 1: Düsseldorf

Die Bäckerei Hinkel in Düsseldorf hat mit Hilfe des Qualifizierungschancengesetzes seit 2019 sechs ungelernten Mitarbeiter*innen im Verkauf die Möglichkeit geben können, einen vollwertigen Berufsabschluss zu erwerben.

Praxisbeispiel 2: Paderborn

Über einen Vorbereitungslehrgang zur Externenprüfung: Eine alleinerziehende Mutter findet mit dem Qualifizierungschancengesetz eine tragfähige Qualifizierungslösung für ihren Weg von einer ungelernten Bürokraft zur Kauffrau für Büromanagement bei Auto Prinz e.K. Paderborn.

Praxisbeispiel 3: Brühl

In 16 Monaten bei vollem Lohn zum Berufsabschluss –

Projekt zur Förderung der Umschulung zur Produktionsfachkraft Chemie beim Personaldienstleistungsunternehmen START NRW GmbH in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Brühl als Erfolgsgeschichte.

Praxisbeispiel 4: Krefeld

Der Pflegedienst ENGEL unterwegs GmbH in Krefeld wirkt mit Hilfe des Qualifizierungschancengesetzes dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegen.

Praxisbeispiel 5: Dortmund

Die Dortmunder Jürgen Stock Sanitär- u. Heizungsbau GmbH nutzt das Qualifizierungschancengesetz, um einem ambitionierten Geflüchteten aus Afghanistan den Weg zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik zu ebnen. Eine win-win-Situation.


[1] Für Bildungssuchende unter kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/portal/bildungssuchende.do, für Unternehmen unter kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/portal/unternehmen.do
[2] Die Gesetze nennen jeweils die maximal mögliche Förderhöhe, die tatsächlichen Leistungen werden in jedem Einzelfall zwischen den Antragstellenden und den Agenturen für Arbeit vor Ort ausgehandelt. Dieter Bohnes: „Die Entscheidungen sollen dezentral vor Ort getroffen werden, weil dort sehr viel mehr Fachkenntnis zur lokalen Arbeitsmarktsituation vorhanden ist.“

Weiterbildung während Kurzarbeit

Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)

Infotelefon berufliche Weiterbildung

Tel. 0211 837-1929

Erreichbar montags bis freitags von 08:00 - 18:00 Uhr. Es fallen die üblichen Festnetz- oder Mobiltelefonkosten an.

Über das Info-Telefon Berufliche Weiterbildung des Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt" erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen:

  • • Bildungsscheck NRW
  • • Aufstiegs-BAföG
  • • Weitere Fördermöglichkeiten
  • • Weiterbildungsangebote
  • • Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen
  • • Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort
Übersicht Förderprogramme

In diesem PDF-Dokument finden Sie eine Übersicht über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für berufliche Weiterbildung in Form von Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene.

Beratung

Eine Übersicht über Beratungsmöglichkeiten im Kontext beruflicher Weiterbildung bzw. Entwicklung finden Sie hier.

Wir benötigten Ihre Zustimmung, um den Dienst „YouTube“ zu laden!

Wir verwenden den Dienst eines Drittanbieters, um Videoinhalte einzubetten und zur Verfügung zu stellen. Per Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie in die Datenverarbeitung durch YouTube gemäß unserer Consent Management Platform ein. Über „Mehr Informationen“ können Sie sich näher zu dem Dienst informieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Dieser Dienst ist nicht verfügbar.