KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbständige
Das Programm "KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbständige" zielt darauf, Soloselbstständigkeit durch die Förderung von Qualifizierungen und Weiterbildungen zu
mehr Bestandsfestigkeit und Krisensicherheit zu verhelfen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells (z. B. grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Arbeitsrecht, versicherungstechnische Fragestellungen, Marketing etc.).
Die Weiterbildung muss einen Umfang von mind. 20 Stunden umfassen, bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen und innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.
Wer kann eine Förderung über KOMPASS erhalten?
KOMPASS richtet sich an Soloselbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten.
Die Soloselbständigkeit muss im Haupterwerb ausgeführt werden (mindestens 51 % der Summe der Einkünfte müssen aus einer gewerblichen und/oder freiberuflichen Tätigkeit stammen).
Zudem muss die Soloselbständigkeit seit mind. 2 Jahren am Markt bestehen.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Förderung beträgt 90 % der der Gesamtkosten, maximal 4.500 € (netto).
Eine Förderung ist einmal innerhalb von 12 Monaten möglich.
Wie erhalte ich eine Förderung über KOMPASS?
Interessierte Soloselbständige wenden sich an eine KOMPASS-Anlaufstelle.
Weitere Informationen - unsere Linktipps
Informationsseite zur Förderung
Zuschuss zu den Weiterbildungskosten auch für Selbständige (alternativ, falls die gewählte Weiterbildung thematisch nicht über KOMPASS gefördert werden kann)