Benutzerspezifische Werkzeuge

Sie sind hier: Startseite / Themen / Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen / Anerkennug für den Hochschulbereich

Anerkennug für den Hochschulbereich

Gleichstellung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung zur Aufnahme eines Studiums

Für die Gleichstellung der Hochschulreife (Abitur) zum Zwecke der Aufnahme eines Studiums ist diejenige Hochschule/Universität zuständig, an der man das Studium beginnen möchte.

Anrechnung von ausländischen Studienleistungen zur Fortsetzung eines Studiums

Für die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ist diejenige Hochschule zuständig, an der man studieren bzw. weiterstudieren möchte.

Auskünfte hierzu erteilt das Akademische Auslandsamt (International Office) der jeweiligen Hochschule. Die Kontaktdaten aller Akademischen Auslandsämter in Deutschland finden Sie hier.

Weiterführende Informationen zur Anrechnung ausländischer Studienleistungen zur Fortsetzung eines Studiums finden Sie zum Beispiel hier.

Anrechnung ausländischer Studienleistungen zur Fortsetzung eines Studiums, das mit einer Staatsprüfung abschließt

Für die Anrechnung ausländischer Studienleistungen zur Fortsetzung eines Studiums, das mit einer Staatsprüfung abschließt (z. B. Medizin, Pharmazie, Jura, Lehramt etc.), sind nicht die Hochschulen selbst, sondern das Landesprüfungsamt zuständig. Weitere Informationen finden Sie hier.

Anerkennung von Hochschulabschlüssen/Zeugnisbewertung

Für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen zum Zwecke der Aufnahme eines (aufbauenden) Studiums (beispielsweise Master) ist die Hochschule/Universität zuständig, bei der man das (aufbauende) Studium aufnehmen möchte.

Informationen zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen bzw. zur Zeugnisbewertung für den beruflichen Bereich (für die Ausübung eines Berufes) finden Sie hier.

Anerkennung in Deutschland

Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Informations-Hotline berufliche Anerkennung

Tel. +49 30 1815 - 1111

Über die Informations-Hotline berufliche Anerkennung erhalten Sie in deutscher oder englischer Sprache Auskunft zu folgenden Themen:

  • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
  • Jobsuche
  • Arbeit und Beruf
  • Einreise und Aufenthalt
  • Deutsch lernen

Erreichbar Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Es fallen die üblichen Telefonkosten an (Festnetz- oder Mobiltelefon).

Infotelefon berufliche Weiterbildung

Tel. 0211 837-1929

Erreichbar montags bis freitags von 08.00 - 18.00 Uhr. Es fallen die üblichen Festnetz- oder Mobiltelefonkosten an.

Über das Info-Telefon Berufliche Weiterbildung des Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt" erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen:

  • Bildungsscheck NRW
  • Aufstiegs-BAföG
  • Weitere Fördermöglichkeiten
  • Weiterbildungsangebote
  • Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen
  • Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort

Wir benötigten Ihre Zustimmung, um den Dienst „YouTube“ zu laden!

Wir verwenden den Dienst eines Drittanbieters, um Videoinhalte einzubetten und zur Verfügung zu stellen. Per Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie in die Datenverarbeitung durch YouTube gemäß unserer Consent Management Platform ein. Über „Mehr Informationen“ können Sie sich näher zu dem Dienst informieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Dieser Dienst ist nicht verfügbar.