Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 01.01.2020
Neuregelung macht duale berufliche Aus- und Weiterbildung noch attraktiver
Zum 01.01.2020 tritt eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in Kraft.
Die wichtigsten Verbesserungen in Kürze:
- Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende
- Stärkung und Weiterentwicklung der „höherqualifizierenden“ Berufsbildung durch Einführung von drei aufeinander aufbauenden Fortbildungsstufen:
1) geprüfte*r Berufsspezialist*in
2) Bachelor Professional
3) Master Professional - verbesserte Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung
- Stärkung der Teilzeitberufsausbildung
Insbesondere durch die Einführung von aufeinander aufbauenden Fortbildungsstufen soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung betont werden. Durch einheitliche Abschlussbezeichnungen werden diese auch international verständlicher und tragen zu mehr Transparenz bei.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
21.05.2019
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