Benutzerspezifische Werkzeuge

Sie sind hier: Startseite / Themen / Personalentwicklung in KMU / Anerkennung ausländischer (Berufs-)Qualifikationen

Anerkennung ausländischer (Berufs-)Qualifikationen

Wenn Sie Fachkräfte mit ausländischen (Berufs-)Qualifikationen beschäftigen möchten, gibt es einige Aspekte zu beachten.

Nachfolgend finden Sie einige diesbezügliche Informationen sowie Links zu weiterführenden Internetseiten. 

 

 Weitere Linktipps

Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Beschäftigung

Ein Leitfaden des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) für Unternehmen.

Beratungsangebot für KMU zu ausländischen Fachkräften

Das Projekt "Unternehmen Berufsanerkennung" informiert und berät Unternehmen im gesamten Bundesgebiet - direkt und persönlich. Beteiligt sind die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern.

Gewinnung, Anerkennung und Integration ausländischer Fachkräfte im Gesundheitswesen

Eine praxisbezogene Handreichung für Arbeitgeber*innen

Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Beschäftigung - Leitfaden für Unternehmen

Herausgeber: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK)

Infotelefon berufliche Weiterbildung

Tel. 0211 837-1929

Erreichbar montags bis freitags von 08.00 - 18.00 Uhr. Es fallen die üblichen Festnetz- oder Mobiltelefonkosten an.

Über das Info-Telefon Berufliche Weiterbildung des Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt" erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen:

  • Bildungsscheck NRW
  • Aufstiegs-BAföG
  • Weitere Fördermöglichkeiten
  • Weiterbildungsangebote
  • Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen
  • Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort

Wir benötigten Ihre Zustimmung, um den Dienst „YouTube“ zu laden!

Wir verwenden den Dienst eines Drittanbieters, um Videoinhalte einzubetten und zur Verfügung zu stellen. Per Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie in die Datenverarbeitung durch YouTube gemäß unserer Consent Management Platform ein. Über „Mehr Informationen“ können Sie sich näher zu dem Dienst informieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Dieser Dienst ist nicht verfügbar.