Teilzeit Berufsausbildung
Seit 2005 ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG § 8) die Möglichkeit einer Berufsausbildung in Teilzeit enthalten. Die wöchentliche Ausbildungszeit kann auf ca. 25 Stunden reduziert werden, die Berufsschule muss allerdings im vorgesehenen zeitlichen Rahmen besucht werden. Die Berufsausbildung in Teilzeit ist ein Angebot für junge Mütter und Väter und für Menschen, die Angehörige pflegen oder sonstige Einschränkungen haben, die ihnen eine Berufsausbildung in Vollzeit nicht ermöglichen.
In NRW unterstützt das über den ESF (Europäischer Sozialfonds) geförderte Programm TEP die Berufsausbildung in Teilzeit. Wesentlicher Bestandteil der Förderung ist die bis zu 12 Monate dauernde Unterstützung durch Berater*innen.
Weiterführende Informationen:
Finanzierungsmöglichkeiten des Lebensunterhaltes bei Ausbildung in Teilzeit (Eine Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung)
Informationsseiten der G.I.B. (Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH)
Informationsseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW