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Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG)

Mit dem Aufstiegs-BAföG werden z. T. unabhängig von Einkommen und Alter Personen gefördert, die sich auf eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Dies sind z. B. Fortbildungsabschlüsse zum/zur Handwerks- und Industriemeister/-in, Erzieher/-in, Techniker/-in, Fachkaufmann/-frau, Betriebswirt/-in sowie weitere mehr als 700 vergleichbare Qualifikationen.

Gesetzliche Grundlage des Aufstieg-BAföGs ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).

Auf der Internetseite www.aufstiegs-bafoeg.de, herausgegeben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, können Sie sich weitergehend informieren und sich beispielsweise Ihre mögliche finanzielle Unterstützung mit dem Förderrechner ausrechnen. Außerdem können Sie sich über eine kostenlose Hotline beraten lassen.

Glossar zum Bildungswesen der BRD

Auf der Seite des Deutschen Bildungsservers finden Sie ein weiteres Glossar mit Begriffen zum Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland.

Infotelefon berufliche Weiterbildung

Tel. 0211 837-1929

Erreichbar montags bis freitags von 08.00 - 18.00 Uhr. Es fallen die üblichen Festnetz- oder Mobiltelefonkosten an.

Über das Info-Telefon Berufliche Weiterbildung des Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt" erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen:

  • Bildungsscheck NRW
  • Aufstiegs-BAföG
  • Weitere Fördermöglichkeiten
  • Weiterbildungsangebote
  • Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen
  • Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort

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