Anerkennug für den Hochschulbereich
Gleichstellung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung zur Aufnahme eines Studiums
Für die Gleichstellung der Hochschulreife (Abitur) zum Zwecke der Aufnahme eines Studiums ist diejenige Hochschule/Universität zuständig, an der man das Studium beginnen möchte.
Anrechnung von ausländischen Studienleistungen zur Fortsetzung eines Studiums
Für die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ist diejenige Hochschule zuständig, an der man studieren bzw. weiterstudieren möchte.
Auskünfte hierzu erteilt das Akademische Auslandsamt (International Office) der jeweiligen Hochschule. Die Kontaktdaten aller Akademischen Auslandsämter in Deutschland finden Sie hier.
Weiterführende Informationen zur Anrechnung ausländischer Studienleistungen zur Fortsetzung eines Studiums finden Sie zum Beispiel hier.
Anrechnung ausländischer Studienleistungen zur Fortsetzung eines Studiums, das mit einer Staatsprüfung abschließt
Für die Anrechnung ausländischer Studienleistungen zur Fortsetzung eines Studiums, das mit einer Staatsprüfung abschließt (z. B. Medizin, Pharmazie, Jura, Lehramt etc.), sind nicht die Hochschulen selbst, sondern das Landesprüfungsamt zuständig. Weitere Informationen finden Sie hier.
Anerkennung von Hochschulabschlüssen/Zeugnisbewertung
Für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen zum Zwecke der Aufnahme eines (aufbauenden) Studiums (beispielsweise Master) ist die Hochschule/Universität zuständig, bei der man das (aufbauende) Studium aufnehmen möchte.
Informationen zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen bzw. zur Zeugnisbewertung für den beruflichen Bereich (für die Ausübung eines Berufes) finden Sie hier.