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Fernunterricht/Fernlehrgang


Bild: Pixabay

Bei Fernlehrgängen sind Dozentinnen und Dozenten sowie Weiterbildungsteilnehmende in der Regel ausschließlich räumlich getrennt. Die Teilnehmende eigenen sich Inhalte eigenständig anhand von postalisch oder digital zur Verfügung gestellten Lehrbriefen an. Auch andere Lernmaterialien und Unterstützungen sind je nach Inhalt der Weiterbildung denkbar, z. B. Audiodateien, Videos, Foren, Chats usw.

Der Lernerfolg wird überprüft, indem z. B. Aufgaben eingereicht und korrigiert werden. In einigen Fällen wird der Fernunterricht auch zum Teil durch begleitenden Unterricht vor Ort oder online ergänzt.

Fernlehrgänge, die auf vertraglicher Basis angeboten werden, müssen gemäß Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) durch die Staatliche Zentralstellte für Fernunterricht (ZfU) zugelassen werden, bevor sie angeboten werden dürfen. Eine Ausnahme bilden dabei Fernlehrgänge, die ausschließlich der Freizeitgestaltung und Unterhaltung dienen. Bei der Zulassung wird im Sinne des Verbraucherschutzes geprüft, ob das angegebene Lehrgangsziel sowohl durch den fachlichen Input als auch das didaktische Konzept erreicht werden kann (Qualitätsüberprüfung).

VorteileNachteile
Zeitlich flexible und i. d. R. ortsunabhängige Lernzeiten ohne Kosten und Zeitaufwand für Anfahrten zum Lernort.

In der Regel ist nur eine indirekte Kommunikation mit den Dozentinnen und Dozenten sowie anderen Teilnehmenden über Mails, Foren etc. möglich.

Die zur Verfügung gestellten Lernmaterialien (z. B. Lehrbriefe) geben eine Struktur für zu bearbeitenden Lerneinheiten. Lernfortschritte werden oft über einzureichende Aufgaben etc. geprüft. Selbstorganisation der Lernzeiten und eigenständige Bearbeitung der  Lernmaterialien erfordern Selbstmotivation und Disziplin.
Bei staatliche zugelassenen Fernlehrgängen fand im Vorfeld eine Qualitätsüberprüfung statt.

 

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