Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
Hinweis:
Der betriebliche Zugang des Bildungsschecks wurde zum 31.12.2023 eingestellt.
Ab dem 01.01.2024 werden keine neuen Bildungsschecks mehr an Unternehmen ausgegeben. Bereits ausgegebene Bildungsschecks können weiterhin eingelöst werden. Der individuelle Zugang des Bildungschecks für Privatpersonen wird fortgeführt.
Das Förderprogramm "Bildungsscheck" gibt es seit 2006 in Nordrhein-Westfalen.
Mit dem Programm ermöglicht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) mit Mitteln aus der Europäischen Union finanzielle Unterstützung für Einzelpersonen (im Besonderen für Beschäftigte und Berufsrückkehrende), die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten und diese selbst finanzieren.
Der Bildungsscheck verfolgt damit das Ziel, Personen dabei zu unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern.
Wie erhalte ich den Bildungsscheck NRW?
Informationen u. a. zu den Fördervoraussetzungen und zum Erhalt des Bildungsschecks finden Sie in den nachfolgenden Unterkapiteln:
- Individueller Bildungsscheck für Einzelpersonen
- Informationen für Weiterbildungsanbieter*innen
- Informationen für Bildungsscheck-Beratungsstellen