Kann der Bildungsscheck auch für den Bildungsurlaub genutzt werden?
Ja, der Bildungsscheck kann auch für Angebote nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW ausgegeben werden, wenn es sich um Angebot zur beruflichen Weiterbildung handelt. Auch hier muss sichergestellt sein, dass mit dem Bildungsscheck nicht Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung bezuschusst werden, sondern ausschließlich Teilnahme- und Prüfungsentgelte sowie ggfs. die Anmeldegebühren für berufliche Weiterbildungen.
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