Novelle des Aufstiegs-BAföG im Bundestag beschlossen
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, sogenanntes Aufstiegs-BAföG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer unabhängig vom Alter bei der Teilnahme an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie können einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Die Förderung erfolgt zu einem Teil als Zuschuss und zu einem Teil als zinsgünstiges KfW-Darlehen.
Am 14.02.2020 wurde im Bundestag die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) investiert in dieser Wahlperiode zusätzlich 350 Millionen Euro, die in folgende Änderungen einfließen:
- Einführung einer stufenweisen Förderung bis auf "Master-Niveau"
- Ausbau der Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte zu einem Vollzuschuss
- Erhöhung des einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlags für Alleinerziehende von 130 Euro auf 150 Euro
- Erhöhung des Zuschussanteils zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 40 Prozent auf 50 Prozent
- Steigerung des Belohnungserlasses von 40 Prozent auf 50 Prozent
- Erweiterung der sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeit für Geringverdiener
- vollständiger Erlass der Darlehensschuld bei Existenzgründung
Die wichtigsten Änderungen zum 01.08.2020 sind in diesem Handout des BMBF zusammengestellt.
Weiterführende Informationen: Pressemitteilung des BMBF
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