Neue Förderkonditionen bei der Bildungsprämie des Bundes
Die Bildungsprämie des Bundes richtet sich an Weiterbildungsinteressierte mit geringem Einkommen: Die Grenze liegt bei 20.000 Euro bei Alleinveranlagung bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Verlanlagung. Die Altersbegrenzung "ab 25 Jahren" entfällt und es können künftig auch für Altersrentner und Pensionäre, die nach dem sogenannten »Flexirentengesetz« einen flexiblen Einstieg in die Rente wählen, den Prämiengutschein erhalten. Ausschlaggebend ist allein der Erwerbsstatus (mindestens 15 Stunden pro Woche) und das zu versteuernde Einkommen.
Wer sich weiterbilden möchte, kann ab sofort jedes Jahr die Bildungsprämie erhalten. Bisher war dies nur alle zwei Jahre möglich. Auch der Einsatzbereich des Prämiengutscheins wurde ausgeweitet: In den meisten Bundesländern können jetzt auch Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro gefördert werden. Eine Ausnahme gilt für Veranstaltungen, die in den Ländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein stattfinden, hier gilt nach wie vor die Grenze von 1.000 Euro. Davon betroffen sind auch E-Learning Angebote und Fernkurse, deren Anbieter in den genannten Ländern seinen Sitz hat.
Weitere Informationen sowie einen Check für Weiterbildungsinteressierte finden Sie auf der Internetseite der Bildungsprämie: www.bildungspraemie.info
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