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Förderhöhe beim Aufstiegsstipendium zum 01.09.2019 erhöht

Höheres Studienstipendium für Berufserfahrene

Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung und mindestens zweijähriger Berufserfahrung, die eine besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf nachweisen können, haben die Möglichkeit, über das Aufstiegsstipendium des Bundes eine Förderung für ein Vollzeitstudium oder ein berufsbegleitendes Studium zu erhalten.

Die monatliche Förderung für ein Vollzeitstudium erhöht sich ab dem 1. September 2019 von 815 Euro auf 933 Euro (853 Euro Stipendium plus 80 Euro Büchergeld ).
Zusätzlich kann bei einem Vollzeitstudium für eigene Kinder ein Betreuungszuschuss beantragt werden. Dieser steigt von 130 Euro auf 150 Euro je Kind. Des Weiteren wird hier die Altersgrenze von 10 auf 14 Jahre angehoben.

Für berufsbegleitend Studierende steigt die Förderung von 2.400 Euro auf 2.700 Euro im Kalenderjahr.

Weitere Informationen:

11.09.2019

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