Bildungscheck NRW: Änderungen zum 01.03.2019
Zum 01. März 2019 sind beim Bildungsscheck NRW einige Änderungen in Kraft getreten. Die Zielgruppe wurde erweitert und ermöglicht nun auch Selbständigen eine Förderung über den Bildungsscheck. Zudem können im individuellen Zugang nun Beschäftigte unabhängig von der Unternehmensgröße ihres Arbeitsgebers vom Bildungsscheck profitieren.
Ausführliche Informationen zu den aktuellen Förderbedingungen des Bildungsschecks NRW finden Sie in unserer Rubrik „Förderung“.
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