Aus Meister-BAföG wird Aufstiegs-BAföG
Zum Stichtag 01.08.2016 ist aus dem bisherigen Meister-BAföG das "Aufstiegs-BAföG" geworden, eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Der Kreis der Förderberechtigten ist erweitert worden und viele Regelungen wurden verändert.
Gefördert werden kann, wer sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/-in, Erzieher/-in, Techniker/-in, Fachkaufmann/-frau, Betriebswirt/-in oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereiten möchte. Eine Altersgrenze besteht nicht mehr.
Auch wer keinen Erstausbildungsabschluss hat - etwa als Studienabbrecher oder mit Fachabitur und Berufspraxis - und zu einer Prüfung oder Fachschule zugelassen wird, kann die Förderung beantragen.
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