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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Anerkennungszuschuss um sechs Monate verlängert

Der Anerkennungszuschuss kann noch bis zum 30.06.2023 beantragt werden.

Der Anerkennungszuschuss und die Förderung von Qualifizierungen im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens (Qualifizierungsförderung) werden weitere sechs Monate fortgeführt.
Zudem sind zukünftig auch Kosten, die im Rahmen einer Qualifikationsanalyse zur Feststellung beruflicher Kompetenzen anfallen, förderfähig.

Im Zuge der Verlängerung können Anträge für die genannten Förderinstrumente bis zum 30. Juni 2023 bei der zentralen Förderstelle im Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gestellt werden.

 

Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsqualifikationen (Anerkennungszuschuss)
bis zu 600 Euro für: 

  • Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens 
  • Zeugnisbewertungen durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
  • Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gutachten 


Qualifizierungen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens (Qualifizierungsförderung)
bis zu 3.000 Euro für: 

  • Anpassungslehrgänge und Anpassungsqualifizierungen 
  • Vorbereitungskurse für Eignungs-, Kenntnisprüfungen und Prüfgebühren 
  • Fahrt- und Übernachtungskosten im Zusammenhang mit den geförderten Qualifizierungen 
  • Beratungen beim Zugang zu Maßnahmen und Praktika 


Qualifikationsanalysen zur Feststellung beruflicher Kompetenzen (Qualifikationsanalyse)
bis zu 1.200 Euro für Kosten, die im Rahmen eines von der zuständigen Stelle beauftragten praktischen Nachweises der Berufsqualifikation anfallen, z.B. 

  • Fachgespräche, Arbeitsproben und Probearbeiten im Betrieb
  • Material, Räume, Werkstätten 
  • Beauftragte Fachexpert/innen

 

Quelle und weiterführende Informationen: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/aktuelles-anerkennungszuschuss-verlaengert.php

03.01.2023

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