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Agenturen für Arbeit: Mehr geförderte Weiterbildungen für Beschäftigte

Im Zuge des Anfang 2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetzes unterstützen die Agenturen für Arbeit kleine und mittelständische Unternehmen bei der Finanzierung von notwendigen Weiterbildungen ihrer Beschäftigten.

Mit dieser Erweiterung der Förderung können neben der bisherigen Zielgruppe der Geringqualifizierten und älteren Menschen auch Weiterbildungen für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bezahlt werden, die vom Strukturwandel bedroht sind oder deren berufliche Tätigkeiten durch neue Technologien ersetzt werden.

Die Agenturen für Arbeit haben in Nordrhein-Westfalen in diesem Zusammenhang im ersten Halbjahr 2019 fast 20 Prozent mehr Weiterbildungen von Beschäftigten gegenüber dem Vorjahr fördern können.

Weitere Informationen: Presseinfo Nr. 29 der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen

15.10.2019

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