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Individueller Bildungsscheck für Einzelpersonen

Hier wird das Logo des NRW-Förderprogramms "Bildungsscheck" angezeigt.

Was wird gefördert?

Der Bildungsscheck NRW bietet eine finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung.

Dies umfasst Angebote, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln. Dabei handelt es sich zum Beispiel um

  • Kurse zur Erlangung beruflicher Sachkunde-/Befähigungsnachweise
  • Kurse zum Erwerb sozialer und methodischer Kompetenzen im Beruf/im Unternehmen (z. B. Kommunikation im Unternehmen, Konfliktlösung im Betrieb, Moderation von Teamsitzungen usw.)
  • das Nachholen von Berufsabschlüssen
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf einen akademischen Abschluss zielen
  • Vorbereitungskurse für eine Externenprüfung
  • Vorbereitungskurse für den Abschluss in einem Fortbildungsberuf
  • Nachqualifizierungen im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens

Die Weiterbildung, für die ein Bildungsscheck ausgegeben werden soll, muss in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen. Dieser ist in der Regel gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder
zukünftigen Tätigkeit steht, d. h. eine berufliche Verwertbarkeit gegeben ist.

Angebote, die z. B. der Erholung oder Gesundheitsprävention, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen, sind in der Regel nicht förderfähig.

Wenn für die vorgesehene Weiterbildungsmaßnahme ein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften besteht, ist eine Bildungsscheck-Förderung nicht möglich.


Wer kann einen individuellen Bildungsscheck erhalten?

Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an alle Personen (insbesondere an Beschäftigte und Berufsrückkehrende), die die Fördervoraussetzungen erfüllen:

Wohnsitz: Der Wohnsitz des Bildungsscheck-Empfängers/der Bildungsscheck-Empfängerin muss sich in NRW befinden.

Anzahl:
Personen können innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen (maßgeblich hierfür ist das Datum, an dem der Bildungsscheck ausgegeben wurde).

Einkommensgrenzen:
Das zu versteuernde Jahreseinkommen (dies ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden) darf maximal 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagte*r Ehepartner*in) betragen.
Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) beträgt die Einkommensgrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens 80.000 Euro.

Der Nachweis des zu versteuernden Einkommens muss sich auf ein vergangenes Jahr beziehen und ist durch den Bildungsscheck-Interessierten/die Bildungsscheck-Interessierte gegenüber der Beratungsstelle zu erbringen durch:

  • den Einkommenssteuerbescheid (diesen erhalten Sie vom zuständigen Finanzamt nach Abgabe einer Einkommenssteuererklärung) oder
  • eine Erklärung einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters bzw. eine Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht bzw. des Lohnsteuerhilfevereins über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder
  • eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht


Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein.

Hinweis: Die Elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers kann nicht als Nachweis akzeptiert werden, da auf dieser der Bruttolohn bescheinigt wird. Das zu versteuernde Einkommen ist hiervon zu unterscheiden.


Wie wird gefördert?

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 Euro je Bildungsscheck).

Förderfähig sind die Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme entsprechend der Rechnung des Weiterbildungsanbieters/der Weiterbildungsanbieterin (Ausgaben für Fahrten und für die Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben).

Sie reichen Ihren Bildungsscheck vor Kursbeginn beim Weiterbildungsanbieter/bei der Weiterbildungsanbieterin ein. Diese*r beantragt die Förderung bei einer Bezirksregerung in NRW, sodass Sie lediglich Ihren Eigenanteil für die Weiterbildung zahlen.

Hinweis: Es steht jedem Weiterbildungsanbieter/jeder Weiterbildungsanbieterin frei, ob er/sie Bildungsschecks annimmt und Ihnen damit die Teilnahme am Bildungsscheckverfahren ermöglicht.


Wie erhalte ich einen Bildungsscheck?

Der Bildungsscheck wird immer im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches entweder im Onlineverfahren oder vor Ort in autorisierten Beratungsstellen ausgegeben. In beiden Varianten muss der Bildungsscheck zwingend mindestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung ausgestellt werden (eine vorherige Anmeldung ist jedoch möglich).


Ablauf im Onlineverfahren

Seit November 2023 haben Sie die Möglichkeit, einen Onlinetermin für den Erhalt des Bildungsschecks zu buchen. Voraussetzung für die Teilnahme am Onlineverfahren ist die Nutzung des elektronischen Personalausweises und der AusweisApp des Bundes sowie die technische Möglichkeit, an einer Videokonferenz teilzunehmen.

Um einen Termin zu buchen, nutzen Sie bitte das dafür bereitgestellte elektronische Terminbuchungssystem (hier klicken). Sollten Sie keine Termine zum gewünschten Termin buchen können, sind zu diesem Zeitpunkt (noch) keine Termine durch die Beratungsstellen eingestellt. Bitte versuchen Sie es zu einem anderen Zeitpunkt erneut oder suchen Sie eine Beratungsstelle auf, die Präsenztermine anbietet.

Auch im Onlineverfahren ist ein persönliches Beratungsgespräch Voraussetzung für den Erhalt des Bildungsschecks. Dieses findet online über Videotelefonie statt.

Ablauf im persönlichen Beratungsgespräch vor Ort

Wenn Sie Ihren Bildungsscheck lieber im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches vor Ort erhalten wollen, empfehlen wir, dass Sie zunächst telefonisch Kontakt mit der nächstgelegenen Beratungsstelle aufnehmen. Dabei können Sie klären, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und wann ein Beratungstermin stattfinden kann.

Eine wohnortnahe Beratungsstelle finden Sie über unsere Beratungsstellensuche.

 

Unsere Linktipps

  • Flyer des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) zum Förderprogramm "Bildungsscheck".

 

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.

Weiterbildung während Kurzarbeit

Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)

Infotelefon berufliche Weiterbildung

Tel. 0211 837-1929

Erreichbar montags bis freitags von 08:00 - 18:00 Uhr. Es fallen die üblichen Festnetz- oder Mobiltelefonkosten an.

Über das Info-Telefon Berufliche Weiterbildung des Bürger- und ServiceCenter "Nordrhein-Westfalen direkt" erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen:

  • • Bildungsscheck NRW
  • • Aufstiegs-BAföG
  • • Weitere Fördermöglichkeiten
  • • Weiterbildungsangebote
  • • Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen
  • • Kontakt zu einer Beratungsstelle vor Ort
Übersicht Förderprogramme

In diesem PDF-Dokument finden Sie eine Übersicht über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für berufliche Weiterbildung in Form von Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene.

Beratung

Eine Übersicht über Beratungsmöglichkeiten im Kontext beruflicher Weiterbildung bzw. Entwicklung finden Sie hier.

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