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Beratung zu den Förderprogrammen „Bildungsscheck“ und „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ (BBE)/„Fachberatung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ (FBA) in Zeiten von Corona

Beratungen können zum Teil auch telefonisch oder online erfolgen

Hier wird das Logo des NRW-Förderprogramms "Bildungsscheck" angezeigt. Hier wird das Logo des NRW-Förderprogramms "Beratung zur beruflichen Entwicklung" abgebildet.

Die derzeitigen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus wirken sich auch auf die Umsetzung von arbeits- und sozialpolitischen Maßnahmen aus, die durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) gefördert werden.

Hiervon betroffen sind u. a. die Förderprogramme „Bildungsscheck“ und „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ (BBE)/„Fachberatung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ (FBA).

Bisher fanden Beratungen zu diesen Programmen ausschließlich im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches statt. Hiervon abweichend können Beratungen derzeit grundsätzlich auch telefonisch oder online durchgeführt werden.

Es ist vorgesehen, dass sich die beratene Person nachfolgend kurz in die Beratungsstelle begibt, um erforderliche Dokumente vorzulegen und notwendige Unterschriften zu leisten.

Sollte die persönliche Vorsprache nicht möglich sein, so ist eine postalische Übersendung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür die entsprechende Beratungsstelle.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit nicht alle Beratungsstellen besetzt sind.

16.03.2021

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